Gesundheit des gesamten Mund-Raums ist die Basis für ein
schönes Lächeln
Gratis-Zahnspange in Wien
Seit 1. Juli 2015 werden bei erheblichen Zahnfehlstellungen (IOTN 4 oder 5) die Kosten für Zahnspangen von Kindern bzw. Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres von der Krankenkassa übernommen. Der Schweregrad der Fehlstellung richtet sich nach dem IOTN (Index of Orthodontic Treatment Need), der 4 oder 5 betragen muss.
Frau Dr. Reichsthaler ist Vertragskieferorthopädin und somit eine der wenigen Fachärztinnen in Wien, die die kostenlose Zahnspange anbietet. Nach einer allgemeinen Anamnese und einer gründlichen klinischen Untersuchung wird der Grad der Zahnfehlstellung festgestellt und das weitere Vorgehen genauestens mit Ihnen besprochen. Alles, was Sie dafür benötigen ist die E-Card Ihres Kindes.
Welche Art der Gratis-Zahnspange für Ihr Kind geeignet ist, richtet sich vor allem nach dem Alter bzw. der Wechselgebissphase, in der es sich befindet. Kinder unter 10 Jahren brauchen in der Regel eine abnehmbare Zahnspange, die mühelos gereinigt und beim Essen oder Sport entfernt werden kann. Die Zahnspangen gibt es in verschiedenen Farben, die Ihr Kind selbstverständlich selbst wählen darf. Die individuelle Tragezeit muss unbedingt eingehalten werden, da der Behandlungserfolg nur durch konsequentes Tragen gewährleistet werden kann. Je nach Fehlstellungsschweregrad kann auch eine vorläufig festsitzende Zahnspange notwendig sein.
Für Kinder und Jugendliche im Alter von 12–18 Jahren ist die Gratis-Zahnspange eine festsitzende Zahnspange mit silbernen Brackets. Diese bestehen aus rostfreiem Edelstahl und werden an der Außenseite der Zähne befestigt. Die gründliche Reinigung ist das A und O jeder Zahnspange, was anfangs etwas schwierig sein kann – doch Frau Dr. Reichsthaler und ihr Team erklären und zeigen die ordnungsgemäße Reinigung selbstverständlich ausführlich. Außerdem erhält jeder Patient bei Behandlungsbeginn ein Täschen mit den Reinigungsutensilien als Geschenk.
Die Behandlungsdauer beträgt im Schnitt 14-15 Monate.
Eine übersichtliche Liste zu den wichtigsten FAQ's zur Gratis-Zahnspange finden Sie beim Verband Österreichischer Kieferorthopäden
Fragen und Antworten zur Gratis-Zahnspange
Mehr Informationen über die Gratis-Zahnspange und die IOTN-Klassifizierungen finden Sie übersichtlich in dieser Broschüre dargestellt
Gesunde und schöne Zähne für eine erfolgreiche Zukunft
Die Korrektur von Zahn- und Kieferfehlstellungen ist in jedem Lebensalter möglich. In der Phase der kindlichen Gebissentwicklung lassen sich Kiefer und Zähne leichter in die optimale Stellung bewegen, da man das Wachstum miteinplanen kann.
Vorbeugen und Behandlung – besser früh als zu spät
Viele Zahn- und Kieferfehlstellungen werden durch schädliche Angewohnheiten (z.B. Daumenlutschen, Zungenpressen, fehlender Mundschluss) oder die allgemeine Zahngesundheit (z.B. vorzeitiger Milchzahnverlust) verursacht. Diese Zahn- und Kieferfehlstellungen können bereits im Milchgebiss durch rechtzeitige, vorbeugende Maßnahmen (Logopädie, abnehmbare Zahnspangen) verbessert werden, sodass die weitere Gebissentwicklung ungestört verlaufen kann. Kieferorthopädische Behandlungen korrigieren Zahn- und Kieferfehlstellungen, sodass die Einheit aus Zähnen, Zahnhalteapparat, Kieferknochen und Kiefergelenken in ihrer Stellung und Funktion einwandfrei ist.
Fragen und Anworten über die Gratis-Zahnspange
- Wer hat Anspruch auf die „Krankenkassen-Zahnspange“?
Kinder/Jugendliche während bzw. nach dem Zahnwechsel bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Es muss eine Zahn- und/oder Kieferfehlstellung vorliegen, deren Korrektur aus medizinischen Gründen erforderlich ist.
Die Krankenkassen übernehmen die Kosten zur Gänze, wenn diese Behandlung bei einem Vertragskieferorthopäden durchgeführt wird. - Gibt es auch medizinische Gründe, eine kieferorthopädische Behandlung schon im Milchgebiss oder im frühen Zahnwechsel (ca. 6./7. Lebensjahr) zu beginnen?
Ja. Es gibt Fehlentwicklungen, deren Korrektur aus medizinischen Gründen schon im Milchgebiss oder im frühen Zahnwechsel erfolgen sollte (Kreuzbisse, stark vorstehende Schneidezähne, Durchbruchsstörungen etc.). Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für diese „Frühbehandlungen“ bei Vertragskieferorthopäden ebenfalls zur Gänze.
Beratungsgespräch ist Kassenleistung
Dr. Cordula Reichsthaler
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Dr. Johann Reichsthaler
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